Bei Schäden gegenüber Dritten.

Wer jemandem einen Schaden zufügt, muss auch dafür aufkommen. Gerade im Geschäftsleben lauern viele Gefahren, die im Ernstfall die betriebliche Existenz kosten können.

Grundlage der Haftung sind geltende Gesetze, insbesondere BGB, HGB oder AGB, aber vor allem Paragraph 823 BGB: „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“

Haftpflichtversicherungen schützen Sie bei Schäden und den daraus resultierenden Folgeschäden, die Sie oder ihre Mitarbeiter/innen Dritten zufügen. Schadensgrundlagen können z.B. Verhaltensfehler oder Produktfehler sein.

Da die Haftung dem Gesetz nach unbegrenzt ist, sollte man auf angemessene Deckungssummen achten. Managementfehler können außerdem durch eine D&O (Directors & Officers) Vermögensschadenhaftpflicht versichert werden. Sprechen Sie uns an, wenn Sie diesbezüglich Bedarf haben.

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